Informationen gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie
Seit der Veröffentlichung der „Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 09.12.2002 über Versicherungsvermittlung“ ist viel Zeit vergangen. Doch seit
22. Mai 2007 wurde die – allgemein auch EU-Vermittlerrichtlinie genannte Verordnung – mit fast zweijähriger Verspätung in deutsches Recht umgesetzt.
Zentrale Gründe für die Schaffung der vorgenannten Verordnung sind:
- Mehr Verbraucherschutz
- Mehr Transparenz
- Verbindliche Pflichten für die Vermittlung von Versicherungen
Bisher existierten für die Versicherungsvermittlung in Deutschland keinerlei Berufszugangsschranken. Mit der so genannten „EU-Vermittlerrichtlinie“, die in allen anderen EU Mitgliedsstaaten längst in geltendes Recht umgesetzt wurde, sollen nun auch hierzulande „Vorschriften für die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung durch natürliche oder juristische Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sind oder sich dort niederlassen möchten“ festgelegt werden. Die EU-Vermittlerrichtlinie beinhaltet dabei folgende wesentliche Regelungen:
- Die gewerbliche Erlaubnis und Registrierungspflicht, die Ihnen als Kunde die Sicherheit gibt, dass die Richard Böck Versicherungsmakler GmbH gemäß der Gewerbeordnung über eine Erlaubnis verfügt und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert ist.
- Eine Mindestqualifikation (Versicherungsfachmann BAW) aller beratenden Mitarbeiter. Im Hause der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH beraten Sie ausschließlich Mitarbeiter mit der Mindestqualifikation Versicherungskaufmann IHK.
- Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur umfassenden Bedarfs- und Risikoanalyse zur umfassenden Beratung und Begründung der Versicherungsempfehlung bei gleichzeitiger schriftlicher Dokumentation der vorstehenden Punkte.
Als Ihr Versicherungsmakler möchten wir, dass Sie von Anfang an von der EU-Vermittlerrichtlinie profitieren. Wir kommen unseren Verpflichtungen vollständig nach und begrüßen die Einführung der entsprechenden Verordnung ausdrücklich. Von uns als Versicherungsmakler können Sie
- eine unabhängige Beratung
- einen umfassenden Marktüberblick
- die Auswahl eines für Sie geeigneten Versicherungsproduktes aus einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen
- Ungebundenheit gegenüber Versicherungsunternehmen
erwarten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Versicherer, mit denen wir aktiv zusammen arbeiten:
Allianz Versicherung
Alte Leipziger
Alte Oldenburger
ARAG Versicherung
AXA Versicherung
Barmenia Versicherung
Basler Versicherung
Bay. Versicherungsverband
Central Krankenversicherung
DAS Allg. Rechtsschutz
DBV Winterthur
Delta-Lloyd Berlinische
Deutsche Krankenversicherung
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Dialog Versicherung
Europa Versicherung
Europäische Reiseversicherung
Extremus
Generali Versicherung
Gothaer Versicherung
Haftpflichtkasse Darmstadt
Hallesche Krankenversicherung
Helvetia Versicherung
Hiscox
HDI Industrieversicherung
KS Auxilia
Landeskrankenhilfe
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Mannheimer-Versicherung
Münchner Verein
Nürnberger Versicherung
R+V Allg. Versicherung
Rechtsschutz Union
Rhion Versicherung
Schweiz. Rentenversicherung
Signal-Iduna Versicherung
Süddt. Krankenversicherung
Universa Krankenversicherung
Victoria Versicherung
Zürich Versicherung
Kooperationspartner der VEMA e. G.
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Kundeninformation
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutsches Recht wurden sowohl berufsrechtliche als auch vertragsrechtliche Bestimmungen im Bezug auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen neu geschaffen.
Die Bestimmungen des §11 der Versicherungsvermittlerverordnung verpflichten uns, als Versicherungsmakler, Ihnen folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zu geben:
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Name und Anschrift des Vermittlers:
Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Candidplatz 11, 81543 München
- Der Vermittler ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO und hat sein Gewerbe bei der zuständigen Behörde angezeigt. Er hat sich ferner in das Register nach § 34d Abs.7 GewO eintragen lassen.
- Anschrift der Erlaubnisbehörde im Sinne des § 11a GewO ist die:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Informations- und Servicezentrum
80323 München
Tel.: 089 5116 0
Fax: 089 5116 666
elektronisches Postfach des Registers: iszihkmail@muenchen.ihk.de
- Die Registernummer, unter der der Vermittler im Register eingetragen ist, lautet: D-W131-K7K3M-26.
Gemeinsame Registerstelle nach §11a Abs. 1 der GEWO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) i.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel. 0180 500 585 0, Registeraufruf: www.vermittlerregister.info
- Die Richard Böck Versicherungsmakler GmbH besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
- Kein Versicherungsunternehmen besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH.
- Als Schlichtungsstelle im Sinne des § 42k des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) werden der Versicherungsombudsmann e.V. und der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt. Die beiden Ombudsstellen erreichen Sie unter folgenden Adressen:
Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten.
Die Richard Böck Versicherungsmakler GmbH ist Versicherungsmakler im Sinne der vorgenannten Gesetze. Der Versicherungsmakler ist gewerbsmäßig für den Auftraggeber (den Kunden) tätig. Er übernimmt die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 42a, Abs 3 VVG). Typisches Merkmal des Versicherungsmaklers ist es also, dass er im Gegensatz zum Versicherungsvertreter das Vermittlungsgeschäft nicht für einen Versicherer,
sondern im Interesse des Kunden tätigt. Seine Beratung erfolgt daher nicht auf der Grundlage eines Vertretervertrages, sondern auf der Grundlage eines Maklervertrages mit dem Kunden.