Privatkunden

Brauche ich als Privatperson einen Versicherungsmakler?

Versicherungslaien ist häufig der bedeutende Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler nicht bewusst. Der „Vertreter“ vertritt – wie der Name bereits sagt – die Interessen der Versicherungsgesellschaft, während der Versicherungsmakler, rechtlich eindeutig definiert, der „Bundesgenosse“ des Kunden ist. Dass der Vertreter nur Angebote „seiner“ Gesellschaft unterbreiten kann, der Makler aber über die Breite des gesamten Versicherungsmarkts zu beraten hat, tritt gegenüber dem Erstgesagten fast schon in den Hintergrund. Nur wer von den Weisungen und dem Produktportfolio eines Versicherers unabhängig ist, kann für seinen Kunden das Bestmögliche – nicht zuletzt im Schadensfall – erreichen.

In einem deregulierten Versicherungsmarkt, wie wir ihn nun seit mehr als einem Jahrzehnt vorfinden, ist es selbst für uns als Profis schwierig, die Qualität von Versicherungsprodukten zu vergleichen, weshalb wir gerade im Privatkundengeschäft auch auf die Expertise eines Expertennetzwerkes – der VEMA Versicherungsmaklergenossenschaft e.G. – zurückgreifen.

Innerhalb der VEMA arbeiten fast 1.000 qualifizierte Versicherungsmakler an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung von Deckungskonzepten. Zusammen haben sie gegenüber den Versicherungsgesellschaften eine Marktmacht, die der Einzelne alleine niemals ausüben könnte.

Noch wichtiger als der Zugang zu qualifizierten Produkten ist aus unserer Sicht aber die Qualität der Beratung. Für uns steht nach einer ausführlichen Analyse und Beratung nicht der Verkauf eines x-beliebigen Produktes im Vordergrund, sondern die Absicherung Ihres Bedarfes. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass wir Ihnen vom Abschluss eines Vertrages abraten, wenn es u.U. wirtschaftlich sinnvoll ist, das Risiko selbst zu tragen.

Wir sind Ihnen stets ein verlässlicher und fairer Partner, der Sie möglichst ein Leben lang mit Dienstleistungen von hoher Qualität begleitet.

 

Entstehen für mich zusätzliche Kosten?

Die Courtage, also der Lohn des Maklers für eine erfolgreiche Vermittlung, ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Versicherungsgesellschaft erhält vom Versicherungskunden den Versicherungsbetrag und kehrt einen Teil davon als Courtage an den Versicherungsmakler aus.

Nicht richtig sind in diesem Zusammenhang die Begriffe Provision oder Honorar.

Nur Versicherungsvertreter erhalten Provisionen von der Gesellschaft, die Sie vertreten. Honorare erhalten Versicherungsberater für deren Beratung ohne einen Abschluss der Versicherung vorzunehmen.

Als Versicherungsmakler können wir auch bereits für Sie bestehende Versicherungen in unsere Betreuung übernehmen und (in der Regel) für Sie verwalten. Auch in diesem Fall erhalten wir einen Teil Ihrer Versicherungsprämie als Courtage für unsere Arbeit. Ihr Beitrag wird dadurch aber auf keinen Fall teurer…

Wenn Sie also über einen Versicherungsmakler eine Versicherung vereinbaren oder einen bestehenden Vertrag verwalten lassen, kostet Sie diese Dienstleistung nichts zusätzlich.

Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung geben wir Ihnen gerne folgende Erstinformation:

Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Firma: Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Anschrift: Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 62 05 52 0
Fax: 089 62 05 52 99
E-Mail: info@boeck-vm.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-W131-K7K3M-26.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel. 089 51 16 0, Fax 089 51 16 1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Internet: www.ihk-muenchen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Tel. 0180 60 05 85 0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sog. Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherungsgesellschaften oder deren Muttergesellschaften.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlich-tungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
haag@boeck-vm.de, Tel. 089 620552 31

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.