Freiberufler

Was muss, was kann ich als Freiberufler absichern?

Für einen Freiberufler gibt es eigentlich nur eine einzige Versicherung, die ohne Ausnahme erforderlich ist: Die Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Obwohl die Betriebshaftpflicht-Versicherung nur für wenige Berufsgruppen verpflichtend ist (z.B. Architekten, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Hebammen), sollte doch jeder Selbstständige diesen Versicherungsschutz haben – haftet er doch unbegrenzt für eigenes und in vielen Fällen auch fremdes Verschulden. Auf Grund zahlloser neuer Gesetze und Rechtsnormen (z.B. Umweltschadengesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz uvw.), hat sich die Haftung in den letzten Jahren teilweise dramatisch verschärft (Haftung auch ohne Verschulden). Deshalb kommt der Analyse der Ihnen drohenden Haftungen sowie deren umfassende Absicherung besondere Bedeutung zu. Häufig ist es gerade für Freiberufler mit einer reinen Berufshaftpflicht-Versicherung nicht getan, da darin die sog. „echten Vermögensschäden“ nicht immer ausreichend abgedeckt sind.

Über eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht-Versicherung hinaus hat natürlich jeder Selbstständige noch weiteren, individuellen Versicherungsbedarf wie z.B.:

  • Geschäftsinhalts-Versicherung
  • Elektronik-Versicherung
  • Werkverkehrs-Versicherung
  • Rechtsschutz-Versicherung
  • uvw.

Welcher zusätzliche Versicherungsschutz konkret für Sie notwendig ist, klären wir gerne in einer ausführlichen Risikoanalyse. Durch die Kooperation mit der VEMA und verschiedenen Spezialmaklern sind wir in der Lage, Ihnen einen exakt passenden Maßanzug zusammen zu stellen, der Ihnen aber auch prämienmäßig noch „Luft zum Atmen“ lässt.

 

Wir beraten Sie gerne auch in privatem Bereich

Da Freiberufler in aller Regel selbstständig sind, fallen sie häufig durch die Maschen sozialer Sicherungssysteme wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft dgl.

Unserer langjährigen Erfahrung nach bestehen gerade bei erfolgreichen Freiberuflern erhebliche Defizite bei der Absicherung persönlicher und familiärer Risiken. Nur stichwortartig möchten wir hier folgende Bereiche erwähnen:

  • Altersvorsorge/Hinterbliebenenabsicherung
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Krankentagegeldabsicherung
  • uvw.

Als verantwortungsbewusste Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Sie auf mögliche Gefahren und Deckungslücken hinzuweisen. Uns ist aber klar, dass auch der beste und umfassendste Versicherungsschutz nicht alle Lebensrisiken abdecken kann, völlig unabhängig von den damit verbundenen Kosten. Deshalb akzeptieren wir auch versicherungsfremde Lösungen. Auch der bewusste Verzicht auf einen unbefriedigenden oder zu teueren Versicherungsschutz kann eine durchaus vernünftige Lösung darstellen …

Auf diesem Weg finden Sie in uns einen fairen und kompetenten Begleiter, dem Sie uneingeschränkt Vertrauen können.

Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung geben wir Ihnen gerne folgende Erstinformation:

Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Firma: Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Anschrift: Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 62 05 52 0
Fax: 089 62 05 52 99
E-Mail: info@boeck-vm.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-W131-K7K3M-26.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel. 089 51 16 0, Fax 089 51 16 1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Internet: www.ihk-muenchen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Tel. 0180 60 05 85 0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sog. Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherungsgesellschaften oder deren Muttergesellschaften.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlich-tungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
haag@boeck-vm.de, Tel. 089 620552 31

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.