Immobilieneigentümer/-verwalter

Was bieten wir Immobilieneigentümern/-verwaltern im Speziellen?

In §21 Abs 5 Wohnungseigentumsgesetz ist gesetzlich definiert, dass zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung eine Feuerversicherung des Gemeinschaftseigentums und eine angemessene Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung gehören. Für diesen Versicherungsschutz zu sorgen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Hausverwalters. Der tatsächliche Versicherungsbedarf für eine Immobilie geht aber weit über diesen, vom Gesetz vorgeschriebenen Grundschutz hinaus! Dies gilt sowohl für Immobilien im Sinne einer WEG als auch für jegliche sonstigen Immobilien - egal ob sie zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden.

Allerdings unterscheiden sich sowohl der Versicherungsbedarf als auch die Versicherungsmöglichkeiten je nach Art und Nutzung der Immobilie erheblich voneinander.

Gerade in einem zunehmend härter werdenden Versicherungsmarkt (im Jahr 2013 betrug die Gesamtschadenquote in der Gebäude-Versicherung laut GdV rund 108,60%, d.h. für EUR 100,00 Prämieneinnahme haben die Versicherer rund EUR 108,60 für Schäden ausgegeben.) sieht sich der Verwalter/Eigentümer einem völlig intransparenten Versicherungsmarkt gegenüber, sodass aufgrund der zahllosen Produktdifferenzierungen ein Vergleich zunehmend schwer fällt.

Am Beginn einer jeden Beratung sollte daher eine ausführliche Risikoanalyse stehen (vorhandene Wohn-, Gewerbe- und Nutzflächen, Baujahr, Bauart, Art der Nutzung, Sanierungen, Denkmalschutz, Art der Befeuerung, Vorschäden uvm.), um den Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu vereinbaren.

Aufgrund unserer Schwerpunkttätigkeit und unserer fast 40-jährigen Erfahrung können wir Ihnen für Ihre Immobilie einen Versicherungsschutz bieten, der neben einer günstigen Prämie vor allem einen optimalen Deckungsumfang (ohne Überraschungen) bietet.

Wir unterhalten für den Immobilienbereich mehrere Rahmenverträge mit unterschiedlichen Versicherern, die punktgenau den individuellen Bedarf abdecken, z.B.:

  • Rahmenvertrag für gewerbliche Objekte mit EC-Deckung (Extended Coverage) und geringen Selbstbehalten
  • Rahmenvertrag für reine Wohngebäude mit umfassendem Versicherungsschutz auf Versicherungssummenbasis
  • Rahmenvertrag für gemischt genutzte Immobilien auf Basis von Wohn- und Gewerbeflächen
  • Spezielle Hausverwalterkonzepte auf Basis der verwalteten Einheiten

Auch den Haftpflicht-Versicherungsbereich (Haus- und Grundstücks- und Gewässerschaden-Haftpflicht) decken wir mit Rahmenverträgen mit hohen Deckungssummen zu besonders günstigen Prämien ab.

Egal, ob Sie als Hausverwalter WEGs betreuen oder Sie Ihre eigene Gewerbeimmobilie verwalten – wir finden für Sie nicht nur den optimalen Versicherungsschutz, sondern kümmern uns auch intensiv um die Regulierung der zwangsläufig auftretenden Schadensfälle. Auch hier können Sie sich auf unser Know-How, das wir uns durch die Regulierung von hunderten von Schadensfällen erwerben konnten, verlassen.


Wir beraten Sie auch kompetent über die reinen Sachthemen hinaus!

Für jeden gewerblichen Immobilienverwalter ist heute neben dem Abschluss einer „passenden“ Betriebshaftpflicht (werden auch Hausmeisterdienste ausgeführt? Sind Arbeitsmaschinen vorhanden? dgl.) vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung unerlässlich.

Die Haftungsrisiken, denen ein Hausverwalter, Immobilienmakler, Centermanager dgl. heute ausgesetzt ist, lassen sich nicht mehr mit früheren Zeiten vergleichen…

Typische Gründe für das gestiegene Haftungspotential sind z.B.:

  • ein allgemein gestiegenes Anspruchsdenken
  • Normenflut bei zunehmender Komplexität
  • überzogene Qualitäts- und Sorgfaltsanforderungen durch Gerichte
  • Stärkung des Verbraucherschutzgedankens
  • permanente Ausdehnung von Schadenverhütungs- und Präventionspflichten

Eine Vermögensschadenshaftpflicht- und evtl. auch eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung sind jedoch nicht nur für den Verwalter notwendig. Auch für Beiräte einer WEG sollte ein entsprechender Versicherungsschutz vereinbart werden. Die Tätigkeit der Beiräte beinhaltet auch eine Haftung gegenüber der Gemeinschaft für die ordentliche Wahrnehmung der Aufgaben und für die Kontrolle des Verwalters.

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte sollte der seriöse Immobilienverwalter auch weitere Versicherungsmöglichkeiten mit dem Auftraggeber zumindest diskutieren, um sich nicht dem Vorwurf mangelnder Aufklärung auszusetzen. Nur beispielhaft möchten wir dazu folgende, nicht allgemein bekannte Versicherungsmöglichkeiten, aufzeigen:

  • Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz für Vermieter, Verpächter
  • Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz für die WEG
  • Hausgeldausfall-Versicherung (Zahlungsausfall eines Miteigentümers gegenüber der WEG)
  • Veruntreuungsversicherung für die Rücklagen
  • Mietnomaden-Versicherung

Über die reinen Sachversicherungsthemen im Zusammenhang mit einer Immobilie hinaus verfügen wir über ein fundiertes und praxisorientiertes Fachwissen, das wir in Verbindung mit einer umfassenden Marktkenntnis zu Ihrem Vorteil nutzen. Wir möchten Sie effektiv und effizient bei der Bewältigung Ihrer täglichen Aufgaben unterstützen, damit Sie zumindest in diesem Bereich Ihren Kopf frei haben.

 

Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung geben wir Ihnen gerne folgende Erstinformation:

Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Firma: Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Anschrift: Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 62 05 52 0
Fax: 089 62 05 52 99
E-Mail: info@boeck-vm.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-W131-K7K3M-26.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel. 089 51 16 0, Fax 089 51 16 1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Internet: www.ihk-muenchen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Tel. 0180 60 05 85 0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sog. Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherungsgesellschaften oder deren Muttergesellschaften.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlich-tungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
haag@boeck-vm.de, Tel. 089 620552 31

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.