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Cyber-Risiken: Sind auch Sie bereits betroffen von Internetkriminalität?

Laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom waren in Deutschland bereits knapp ein Drittel aller Unternehmen mindestens einmal durch eine Cyber-Attacke betroffen.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, die alle Unternehmensbereiche betreffen können, sind weitreichend.

Dies können sein:

  • Schadensersatzforderungen von Kreditkartenfirmen, wenn Kreditkartendaten entwendet wurden
  • Kosten für die Information von Kunden, wenn deren Daten entwendet wurden
  • Betriebsunterbrechung wenn z.B. Kassensysteme gehackt wurden oder der Online-Shop steht
  • hohe Telefonkosten, wenn die Telefonanlage gehackt wird
  • aber auch Erpressungen sind bekannt geworden, wenn Kundendaten entwendet wurden und der Geschädigte erpresst wird, damit diese nicht veröffentlicht werden

Dies sind nur einige, wenige, mögliche Schadensszenarien. Die Liste könnte nahezu unbegrenzt fortgesetzt werden, wobei  hinsichtlich der Motivation der Täter, neben rein monetären Zielen, inzwischen auch ideologische oder politische Ziele eine Rolle spielen… Cyber-Kriminalität ist der mit Abstand am schnellsten wachsende „Wirtschaftszweig“ in der der Underground-Economy und der wirtschaftliche Erfolg führt zu einer immensen Professionalisierung. Es agieren heute nicht mehr nur hochspezialisierte Einzeltäter mit  umfassenden IT-Kenntnissen, sondern vermehrt auch Kriminelle ohne spezifische Fachkenntnisse, die die zur Begehung von Straftaten erforderliche Schad-Software einfach anmieten.

Zwischenzeitlich bieten verschiedene Versicherer in Deutschland Deckungskonzepte als sogenannte Cyber-Policen an. Diese sind jedoch bedingungsseitig noch sehr unterschiedlich und haben erhebliche, sowohl technische als auch organisatorische Zugangshürden, um den Versicherungsschutz überhaupt erhalten zu können. Aufgrund der noch relativ wenigen Anbieter und der unterschiedlichen Deckungskonzepte, hat sich auch noch keine allgemeine Marktprämie herausgebildet, d.h. die Prämien sind je nach Branche, Deckungsumfang, gewünschte Versicherungssumme und vorhandener technischer Sicherheitsstandards, noch extrem unterschiedlich.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel unseres Kooperationspartners BBE Handelsberatung
"Cyber- Risiken: Absicherungsmöglichkeiten und Risikomanagement für mittelständische Unternehmen".

Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung geben wir Ihnen gerne folgende Erstinformation:

Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Firma: Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Anschrift: Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 62 05 52 0
Fax: 089 62 05 52 99
E-Mail: info@boeck-vm.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-W131-K7K3M-26.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel. 089 51 16 0, Fax 089 51 16 1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Internet: www.ihk-muenchen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Tel. 0180 60 05 85 0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sog. Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherungsgesellschaften oder deren Muttergesellschaften.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlich-tungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
haag@boeck-vm.de, Tel. 089 620552 31

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.