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"Drohnenverordnung" - Neue Spielregeln für die Nutzung von Drohnen

Die Verkaufszahlen von Drohnen zur privaten Nutzung haben sich seit dem Jahr 2011 jedes Jahr verdoppelt und inzwischen fliegen mehr als 400.000 dieser Fluggeräte über Deutschland.

Die zunehmende Verbreitung dieser Drohnen hat in der Vergangenheit auch zu einer spürbaren Häufung von Schäden an Menschen, Autos oder Dachfenstern geführt. Unachtsamkeit beim Fliegen, Abstürze durch Akkuschwäche, kein Sichtkontakt. Es gibt mehr als genügend Gründe, warum etwas passieren kann.

In der Vergangenheit kam der „Drohnenhalter“ in der Regel ungeschoren davon, denn auf dem Fluggerät stand bisher keinerlei Hinweis auf ihn. Dies hat sich nun geändert. Seit dem 7. April d.J. gilt eine Verordnung, in der u.a. auch eine Kennzeichnungspflicht geregelt ist. Alle Flugmodelle und unbenannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadenfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.

In dieser neuen Verordnung wird künftig auch detailliert geregelt, welche Drohnen erlaubnisfrei geflogen werden können und für welche besondere Kenntnisnachweise erforderlich sind. Außerdem wird auch näher definiert, wo und wann Drohnen eingesetzt werden dürfen bzw. wo Flugverbote bestehen. Genaue Informationen und ein verständliches Schaubild zu der neuen Verordnung finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Durch die jetzt klar definierten Regeln ist ein Versicherungsschutz für die Benutzung von Drohnen umso wichtiger. Hierfür bestehen grundsätzlich zwei alternative Absicherungsmöglichkeiten:

1. Privathaftpflicht-Versicherung

Einige wenige Privathaftpflichtversicherer bieten den Einschluss einer sogenannten "Drohnen-Klausel" an. Darüber können ausschließlich privat genutzte Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 5 kg versichert werden. Wie in der Privathaftpflicht üblich, gilt darin eine verschuldensabhängige Haftung versichert, während das Luftverkehrsgesetz tatsächlich eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vorsieht. "Gefährdungshaftung" ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (hier eben der Betrieb der Drohne) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an. Dies bedeutet, dass also bei dieser versicherungstechnischen Lösung ein Haftungsdelta verbleibt, denn grundsätzlich haften Sie für alle Schäden, die aus dem Betrieb der Drohne entstehen, während die Privathaftpflichtversicherung nur für solche aufkommt, bei denen Sie etwas "falsch" gemacht haben.

Denkbar sind aber auch Sachverhalte, bei denen äußere Umstände (z.B. starke Windböen oder der Abbruch des Funksignals durch Überlagerung) entstehen und Sie dabei nichts falsch gemacht haben.

Trotzdem müssen Sie für die entstandenen Schäden aufkommen, und diese würde die Privathaftpflicht-Versicherung eben mangels Verschulden nicht abdecken.

2. Luftfahrthaftpflicht-Versicherung

Der sicherere Weg, der der vorstehend beschriebenen juristischen Lage (Gefährdungshaftung) Rechnung trägt, ist der Abschluss einer eigenen Luftfahrthaftpflicht-Versicherung, die jedoch prämienmäßig etwas teurer ist, abhängig von der Höhe der Deckungssummen, dem Einsatzort und dem Abfluggewicht der Drohne.

Bei der gewerblichen Nutzung einer Drohne sollte immer eine eigene Luftfahrthaftpflicht-Versicherung vereinbart werden.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben - sprechen Sie uns an!

 

 

 

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Gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung geben wir Ihnen gerne folgende Erstinformation:

Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Firma: Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Anschrift: Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 62 05 52 0
Fax: 089 62 05 52 99
E-Mail: info@boeck-vm.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-W131-K7K3M-26.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel. 089 51 16 0, Fax 089 51 16 1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Internet: www.ihk-muenchen.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Tel. 0180 60 05 85 0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sog. Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherungsgesellschaften oder deren Muttergesellschaften.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlich-tungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
haag@boeck-vm.de, Tel. 089 620552 31

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.