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Versicherung von Elementarschäden
Die Jahrhundertflut, die derzeit Deutschland in Atem hält, zeigt, dass außergewöhnliche Niederschläge immer häufiger und – was von entscheidender Bedeutung ist – immer extremer werden.
Dieses Ereignis ist deshalb so gravierend, da durch die lang anhaltende Schlechtwetterperiode die Böden kein Wasser mehr aufnehmen konnten und demzufolge auch Wiesen wie versiegelte Flächen waren.
Auf Grund dessen ist in vielen Objekten Oberflächenwasser in Keller gelaufen, die dadurch verwüstet wurden. Die Schäden ereigneten sich auch in Gebieten, in denen es bisher nie zu solchen Schadensfällen kam.
Wir können daher nur jedem raten, der eine Elementarschadenversicherung in seine Gebäude-, Geschäfts- und/oder Hausratversicherung einschließen kann (je nach Gefährdungsklasse z.B. Altstadt Passau oder Köln kann die Annahme durch den Versicherer abgelehnt werden), diesen Versicherungsschutz zu vereinbaren.
Hausbesitzern ist anzuraten, ihre Mieter auch darauf hinzuweisen, dass sie für Versicherungsschutz ihres Hausrates selbst sorgen müssen. Viele Mieter sind der Ansicht, dass für die Schäden an ihrem Hausrat, der durch die vollgelaufenen Keller entsteht, auch der Hausbesitzer aufkommen muss. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn diesem ein Verschulden nachgewiesen wird, was in der Regel nicht der Fall ist. Der Mieter sollte seinen Hausrat durch den Einschluss einer Elementarschadendeckung im Rahmen seiner Hausratversicherung entsprechend absichern.
Die Elementarschaden-Versicherung beinhaltet neben dem Versicherungsschutz gegen Überschwemmung und Rückstau auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbruch, Erdrutsch und -senkung.