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Spezial-Strafrechtsschutz - braucht man den wirklich?
Montag früh, 6:30 Uhr – es klingelt an der Tür und davor steht der Staatsanwalt mit Polizei und Zoll. Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung und es werden diverse Unterlagen und Computer beschlagnahmt.
Von solchen Dingen liest man in der Presse, aber sie passieren einem ja nicht selbst, weil man als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer schließlich immer seine Steuern gezahlt hat. Was aber, wenn ein Konkurrent oder ein verärgerter Mitarbeiter, von dem man sich im Streit getrennt hat, dem Finanzamt einen „Tipp“ gegeben hat, dem die Staatsanwaltschaft nun nachgehen muss?
In einem solchen Fall wird in der Regel der erste Gedanke sein „Ich brauche jetzt dringend einen Anwalt“ und der zweite „Die Kosten übernimmt dafür ja meine Rechtsschutzversicherung“.
Leider ist dies häufig nicht der Fall, denn bei Steuerhinterziehung handelt es sich um einen Vorsatzvorwurf und der ist in der Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Rechtsschutzversicherungen enthalten üblicherweise auch eine Deckung für den Bereich des Strafrechts, wie z.B. den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, ausgeschlossen bleiben aber Vorsatzdelikte.
Unter einem Vorsatzdelikt versteht man eine Straftat, die man nur vorsätzlich, also mit voller Absicht und Wissen um die Folgen der Handlung, begehen kann. Darunter fallen z.B. Beleidigung, Betrug, Steuerhinterziehung, Unterschlagung, Diebstahl, Bestechung und viele weitere.
Über eine Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung (gewerbliche Kunden) bzw. den erweiterten Strafrechtsschutz (Privatkunden) ist allerdings auch Versicherungsschutz für den Vorwurf von vorsätzlichen Vergehen (nicht Verbrechen!) möglich. Versicherungsschutz besteht jedoch nur solange, wie keine rechtskräftige Verurteilung erfolgte.
Diese Deckungserweiterungen kosten bei vielen Anbietern und Tarifen nur einen kleinen Mehrbeitrag. In einigen „Komplettpaketen“ ist diese Erweiterung sogar bereits enthalten.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Falles die Kosten für den Strafverteidiger, die Kosten für Sachverständige und Gutachter, sowie die Entschädigungen für Zeugen.
Die Kosten für den Strafverteidiger werden in der Regel mit einem angemessenen Honorar auch über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus übernommen – was wichtig ist, da die Stundensätze von Strafrechtlern mit die teuersten in der Branche sind!
Wir empfehlen Ihnen, Ihren bestehenden Rechtsschutzvertrag zu prüfen, ob der Spezial-Strafrechtsschutz bzw. erweiterte Strafrechtsschutz bereits darin enthalten ist.